Kann der Bedarf an Baurohstoffen durch Recycling gedeckt werden?
Leider nein. Recycling ist ein wichtiger Baustein, kann aber den Bedarf an mineralischen Primärrohstoffen wie Sand und Kies nur sehr begrenzt bedienen. Von den rund 9 Mio. Tonnen Bauschutt, die in Bayern pro Jahr anfallen, werden etwa 7 Mio. Tonnen der Wiederverwertung in der Bauindustrie zugeführt. Damit ist die technisch mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Grenze weitgehend erreicht. Lediglich 5 Prozent des Bedarfs an mineralischen Rohstoffen lassen sich derzeit durch Recycling decken.
Es müssten ganze Städte für die Bereitstellung von Sekundärrohstoffen abgerissen werden, um in die Nähe des Gesamtbedarfs an mineralischen Rohstoffen von 150 Mio. Tonnen pro Jahr zu kommen.
Beton kann zerkleinert und als Gesteinskörnung wieder verwendet werden. Das, was an Bauschutt und Straßenaufbruch anfällt, wird bereits zu etwa 93% (Bauschutt) bzw. rund 98% (Straßenaufbruch) verwertet. Bodenaushub mit Erde ist in der Regel nicht für die Baustoffproduktion geeignet. Einer Verwertung kann aber als Verfüllmaterial von ehemaligen Gruben und Steinbrüchen zugeführt werden.
Der Bedarf an mineralischen Rohstoffen liegt in Bayern bei rund 150 Mio. Tonnen, davon entfallen allein rund 120 Mio. Tonnen Sand, Kies und Schotter auf die Bauindustrie.
Wie groß ist der Eingriff in die Umwelt und wie umfangreich die Beeinträchtigung von Anwohnern während der Gewinnung?
Für die Genehmigung von Vorhaben der Rohstoffgewinnung gelten hohe gesetzliche Standards. Über die rechtlichen und technischen Voraussetzungen der Förderung von Sand und Kies entscheidet die Genehmigungsbehörde in einem umfangreichen Verfahren, unterstützt von den zuständigen Fachbehörden. Dazu zählen in Bayern etwa die Naturschutzbehörden oder die Wasserwirtschaftsämter. Von Anfang an wird der Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild der Region 10 festgelegt. Dieser kann teilweise sogar bereits vor und während der Rohstoffgewinnung ausgeglichen werden. Darüber hinaus werden auch Umwelt- und Naturschutzverbände, die Gemeinden und nicht zuletzt die Bürger vor Ort in das Genehmigungsverfahren eingebunden.
Ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt wird durch das geltende Recht in Bayern sichergestellt. Für Staub- oder Lärmemissionen etwa sind strenge Grenzwerte vorgegeben, die die Mitarbeiter im Rohstoffbetrieb genauso wie die Nachbarschaft effizient schützen.
Beispiel: Der für ein angrenzendes Dorf geltende gesetzliche Höchstwert liegt bei 60 dB.
Dies entspricht der Lautstärke einer Nähmaschine!
Maßnahmen vor Ort zum Schutz von Menschen und Umwelt in der Region 10 (verpflichtend und auf freiwilliger Basis):
- Reifenwaschanlagen
- Natürlicher Sichtschutz durch Pflanzung von Büschen und Bäumen
- Lärmschutzwälle
- eigene Zufahrten für LKW
- Förderung besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten
- Einhaltung aller Grenzwerte für Sprengung, Staub und Lärm
- Rekultivierungsplan
- Fachbeiträge zum Schutz von Natur und Landschaft
- Schonende Eingriffe in Natur und Landschaft
- Ausgleich von unvermeidlichen Eingriffen durch Aufwertung von Natur und Landschaft
- Keine Beeinträchtigung des Grundwassers
Auch für den Schutz des Grundwassers gibt es in Bayern klare Vorgaben. Eine regelmäßige Überwachung sorgt dafür, dass es erst gar nicht zu Beeinträchtigungen kommt. Potenzielle Auswirkungen der Sand- und Kiesindustrie auf Natur und Landschaft werden von Experten ermittelt und dokumentiert. Dies geschieht z.B. in landschaftspflegerischen Begleitplänen oder der Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach dem Gesetz sind in der Region 10 nur unvermeidliche Eingriffe in Natur und Landschaft zulässig. Für diese Eingriffe muss ein Ausgleich vorgenommen werden, der sich am Grundsatz der Aufwertung orientiert.
Wie viel Fläche wird bei der Rohstoffgewinnung tatsächlich genutzt und was passiert damit nach der Gewinnung?
Alle sprechen vom Versiegeln - die Rohstoffgewinnungsbetriebe nutzen Flächen nur auf Zeit und geben dann meist Flächen zurück, die hochwertiger sind als dies vorher der Fall war. Rund 890 Hektar werden pro Jahr für die Rohstoffgewinnung in Bayern genutzt, das entspricht 0,013 % der Landesfläche des Freistaats.
Im Anschluss an die Gewinnung entstehen häufig Lebensräume, die das Freizeit- und Naherholungsangebot deutlich erhöhen. So tragen rekultivierte Gewinnungsflächen zur Steigerung der Lebensqualität ganzer Regionen bei.
Die Rohstoffgewinnung fördert nachgewiesen die Artenvielfalt. In Kiesgruben und Steinbrüchen siedelt sich schon während der Gewinnung neues Leben an. Arten, die es sonst in Bayern nicht mehr geben würde, die in ihrem Bestand hochgradig gefährdet sind. Einige der Rohstoffunternehmen in der Region 10 haben sich bereits den Kooperationsprojekten zur Sicherung der Artenvielfalt in Gewinnungsstätten in Zusammenarbeit mit dem LBV angeschlossen. Die Steinbrüche und Gruben in Bayern bieten z.B. 51 bedrohten Vogelarten eine Heimat, die auf der Roten Liste stehen! Viele seltene und bedrohte Amphibienarten brauchen die speziellen Bedingungen in Kiesgruben. Von rund 500 Wildbienenarten in Bayern sind 350 grabend und benötigen sandige Habitate.